Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 28 Erholungsurlaub
Stand: 04.11.2022
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Während der Ausbildung darf Erholungsurlaub nicht zu Lasten der fachtheoretischen Ausbildung gewährt werden. Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen der Bildungseinrichtungen stattfinden, werden auf den Anspruch auf Erholungsurlaub angerechnet.