Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 28 Erholungsurlaub
Stand: 04.11.2022
Während der Ausbildung darf Erholungsurlaub nicht zu Lasten der fachtheoretischen Ausbildung gewährt werden. Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen der Bildungseinrichtungen stattfinden, werden auf den Anspruch auf Erholungsurlaub angerechnet.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 28 StBAPO →
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